Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermieter:
Holnis Kap VermietungsKG
Am Schlosspark 1
24960 Glücksburg
§1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast/Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters/Vermieters. Die Leistungen des Anbieters/Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters/Vermieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes/Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher
vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der
Anbieter/Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§2 Mietvertrag
(1) Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter/Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes/Mieters telefonisch oder schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter/Vermieter und der Gast/Mieter. Hat ein Dritter für den Gast/Mieter bestellt, haftet er dem Anbieter/Vermieter gegenüber zusammen mit dem
Gast/Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem
Anbieter/Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast/Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu
überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast/Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der
Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
(4) Der Mindestaufenthalt beträgt 3 Übernachtungen.
§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Auf Rechnung
(1) Der Anbieter/Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast/Mieter gebuchte Ferienwohnung
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der
Anbieter/Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast/Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters/Vermieters zu zahlen.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Der Gast/Mieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinaus gehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters/Vermieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter/Vermieter allgemein berechneten Preis.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter/Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter/Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
(6) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast/Mieter vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Die Zahlung hat per Vorkasse auf das Konto des Anbieters/Vermieters zu erfolgen.
(7) Der Anbieter/Vermieter behält sich vor, sich Kreditkartenangaben des Gastes/Mieters zur Absicherung angeben zu lassen.
(8) Die Nebenkosten für die Wohnung ZeitRaum betragen 60€ Endreinigung/Wäscheservice. Die Nebenkosten für die Wohnung GlücksZeit betragen 80€ Endreinigung/Wäscheservice, jeweils fürden gesamten gemieteten Zeitraum.
(9) Der Anbieter/Vermieter behält sich vor, von dem Gast/Mieter vor der Anreise eine
angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast/Mieter vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter/Vermieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter/Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter/Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast/Mieter schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
(10) Der Gast/Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters/Vermieters aufrechnen.
§4 Allgemeine Rechte und Pflichten, Hausordnung
(1) Der Gast/Mieter hat die ihm überlassene Ferienwohnung, dessen Inventar und die
Außenanlagen pfleglich zu behandeln. Schäden, die während des Aufenthaltes am Haus, in den Wohnungen und/oder dessen Inventar auftreten, sind dem Anbieter/Vermieter unverzüglich zu melden, sowie bei Ankunft festgestellte Schäden oder Mängel, für die ansonsten der Gast/Mieter haftet. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist dem Anbieter/Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen. (2) Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes, bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Anbieter/Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. (3) Der Gast/Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf Mitbewohner im Haus und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(4) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast/Mieter verpflichtet, bei
Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln, sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Der Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter im Nebengebäude zu entsorgen. Geschirr ist sauber und abgewaschen, wie bei Anreise vorgefunden, in die Schränke zurück zu räumen.
(5) Das Mitbringen und die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nicht gestattet. (6) In den Ferienwohnungen gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter/Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Außenbereich - im Garten und auf Terrassen erlaubt.
(7) WLAN und TV kann frei genutzt werden. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast/Mieter.
(8) Der Anbieter/Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen,
insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes/Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter/Vermieter wird den Gast/Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht möglich.
§5 Rücktritt vom Vertrag/Stornierung
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Stornierung der Buchung seitens des Gastes/Mieters ist jederzeit möglich, muss jedoch schriftlich beim Anbieter/Vermieter eingehen. Ein Rücktritt/eine Stornierung kann seitens des Gastes/Mieters bis 12 Uhr am Tag vor dem Anreisetag kostenfrei erfolgen. Bereits gezahlte Beträge werden dem Gast/Mieter nach fristgerechtem Rücktritt/Stornierung zurück überwiesen. Bei Rücktritt/Stornierung nach 12 Uhr am Tag vor dem Anreisetag oder Nichtanreise sind 80% des Rechnungsbetrages zu zahlen. Der Anbieter/Vermieter ist nach einem Rücktritt/Stornierung oder Nichtanreise berechtigt, den gemieteten Zeitraum neu zu vermieten.
(2) Ferner ist der Anbieter/Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter/Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes/Mieters oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der
Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) die Zahlung nicht fristgerecht oder/und nach Zahlungserinnerung auf das Konto des Anbieters/Vermieters eingegangen ist,
d) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
e) der Anbieter/Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters/Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters/Vermieters zuzurechnen ist.
(3) Der Anbieter/Vermieter hat den Gast/Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw.
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 2 a) hat der
Anbieter/Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen
unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter/Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes/Vermieter auf Schadensersatz. Der Gast/Mieter hat dem Anbieter/Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 2 zu ersetzen.
§6 Haftung, Verjährung
(1) Der Anbieter/Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters/Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters/Vermieters auftreten, wird sich der Anbieter/Vermieter bei Kenntnis oder auf Hinweis des Gastes/Mieters bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast/Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Der Anbieter/Vermieter haftet nicht a) für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, landesübliche Strom-und Wasserausfälle und Unwetter b) bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände, wie z.B. behördliche Anordnungen, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte örtliche Begebenheiten c) für die Benutzung bereitgestellter Geräte, Feuerstellen, Fahrräder (3) Für eingebrachte Sachen des Gastes/Mieters haftet der Anbieter/Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des
Anbieters/Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast/Mieter in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. (4) An- und Abreise des Gastes/Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. (5) Für das Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hausgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet der Anbieter/Vermieter nicht (6) Der Gast/Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in den Außenanlagen, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private
Haftpflichtversicherung wird dem Gast/Mieter empfohlen. Der Gast/Mieter ist verpflichtet, dem Anbieter/Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B.
Wasserschäden, Feuerschäden).
(7) Ansprüche des Gastes/Mieters verjähren in sechs Monaten ab Buchungstag, es sei denn der Anbieter/Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters/Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe, Verspätete Räumung
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise vor 15 Uhr ist nur möglich, falls dieses vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache möglich. Bei verspäteter, nicht vereinbarter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter/Vermieter gegenüber dem Gast/Mieter Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt den jeweils aktuellen Tagesmietsatz. Darüber hinaus hat der Anbieter/Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Kosten.
(3) Die Schlüsselübergabe findet über einen am Haus angebrachten Schlüsselkasten mit
Zahlencode statt. Der Gast/Mieter erhält 2 Schlüssel, die bei Abreise wieder im Schlüsselkasten deponiert zu hinterlassen sind. Der Gast/Mieter ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Fenster und Haustür/-en zu kontrollieren.
(4) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast/Mieter dem Anbieter/Vermieter
Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
§8 Datenschutz
(1) Der Gast/Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm
abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert
und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt (2) Die vom Gast/Mieter angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast/Mieter sind unwirksam.
(2) Fotos und Texte auf der Webseite, bzw. auf Flyern dienen der realistischen Beschreibung. 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Anbieter/Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel, Accessoires) vor, sofern sie gleichwertig sind.
(3) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Anbieters/Vermieters.
(4) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten – ist, sofern der Kunde Unternehmer ist, der Sitz des Anbieters/Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters/Vermieters.
(6) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.